Mit dem Führerschein der Klasse B und der Option Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) hast du die Möglichkeit, schon ab 17 Jahren Fahrpraxis zu sammeln und deine Unabhängigkeit zu genießen. Wieso solltest du warten bis du 18 bist ? Mach deinen Führerschein frühzeitig um bis zum 18.Lebensjahr durch deine Begleitperson deine letzten Erfahrungen sammelst um ab dem 18.Lebensjahr alleine fahren zu können.
Dieser Führerschein ermöglicht dir, bereits mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B zu machen, allerdings darfst du nur in Begleitung einer erfahrenen Person fahren bis du 18 bist. Unter anderem bekannt als „Führerschein mit 17“.
Jugendliche dürfen mit dem Führerschein nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Auf der Prüfungsbescheinigung findet sich kein Foto, daher musst du beim fahren immer dein Ausweis dabeihaben.
Es müssen alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Führerscheins der Klasse B oder BE vorliegen.
Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 gestellt werden und mit 18 erhältst du dann den regulären Führerschein ausgestellt. ( Die BF17 Prüfbescheinigung verliert dann die Gültigkeit )
Du kannst schon mit 17 Jahren Auto fahren und bist nicht mehr auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.
Du sammelst wertvolle Fahrpraxis, bevor du 18 Jahre alt wirst und alleine fahren darfst.
Statistiken belegen, dass junge Fahrer mit BF17 ein geringeres Unfallrisiko haben
Durch die zusätzliche Fahrpraxis in der Begleitungsphase kannst du in der späteren Probezeit von einer günstigeren Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen profitieren.
Die Fahrschule Abgefahrn ist deine kompetente Fahrschule in Düsseldorf, wenn du den Führerschein machen möchtest. Wir bieten dir eine moderne Ausbildung mit erfahrenen Fahrlehrern und einer hohen Erfolgsquote. Du musst nicht bis zum 18.Lebensjahr warten um ein Fahrzeug zu führen. Starte deine Führerscheinausbildung früher, um früher Erfahrungen zu sammeln, sodass du zum 18.Lebensjahr bereit bist, eigenständig alleine ein Auto zu führen!
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Der erste Schritt ist die Beantragung des Führerscheins mit der Option BF17 bei der zuständigen Führerscheinstelle. Dazu benötigst du:
- Ein gültiges Ausweisdokument
- Ein biometrisches Passbild
- Den Sehtest
- Den Erste-Hilfe-Kurs
- Den Nachweis über die Teilnahme an einem Verkehrsunterricht
- Die Zustimmung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten
Die Führerscheinausbildung für BF17 unterscheidet sich nicht von der regulären Führerscheinausbildung. Du musst die gleichen Theorie- und Praxisstunden absolvieren und die gleichen Prüfungen bestehen.
Die Prüfungen für BF17 sind die gleichen wie für die reguläre Führerscheinausbildung. Du musst die Theorieprüfung frühestens 3. Monate vor dem 17. Geburtstag und die praktische Fahrprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag bestehen.
Nach bestandener Fahrprüfung erhältst du eine Prüfbescheinigung, die dich berechtigt, in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson zu fahren.
Mit der Prüfbescheinigung und einer eingetragenen Begleitperson darfst du: Pkw bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht fahren (mit Schlüsselzahl 96)
Sobald du 18 Jahre alt bist, wird deine Prüfbescheinigung automatisch in einen regulären Führerschein der Klasse B umgeschrieben.
Die Führerscheinausbildung kann sowohl für Automatik- als auch für Schaltfahrzeuge absolviert werden. Wer den Führerschein für Automatikfahrzeuge macht, darf später nur Automatik fahren. Wer den Führerschein für Schaltfahrzeuge macht, darf sowohl Automatik als auch Schaltgetriebe fahren.
Den Antrag auf begleitetes Fahren stellst du bei deiner zuständigen Führerscheinstelle. Dazu benötigst du:
Weitere Informationen und Antragsformulare findest du auf der Website deiner zuständigen Führerscheinstelle oder online.
Die Ausbildung für den Führerschein mit 17 unterscheidet sich nicht von der regulären Führerscheinausbildung. Du musst die gleichen Theorie- und Praxisstunden absolvieren und die gleichen Prüfungen bestehen.
Nein, die Prüfbescheinigung gilt nicht als Führerschein. Sie berechtigt dich nur zum Fahren in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen.
Mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung beginnt sofort die Probezeit nach § 2a StVG – sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde. Sie dauert 2 Jahre.